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   KG, 02.08.2022 - 3 Ws (B) 196-197/22 - 122 Ss 72/22   

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https://dejure.org/2022,29072
KG, 02.08.2022 - 3 Ws (B) 196-197/22 - 122 Ss 72/22 (https://dejure.org/2022,29072)
KG, Entscheidung vom 02.08.2022 - 3 Ws (B) 196-197/22 - 122 Ss 72/22 (https://dejure.org/2022,29072)
KG, Entscheidung vom 02. August 2022 - 3 Ws (B) 196-197/22 - 122 Ss 72/22 (https://dejure.org/2022,29072)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Burhoff online

    Entbindung, Verweigerung eines Mund-Nasen-Schutzes in der Hauptverhandlung, Mentalreservation, Rechtsbeschwerde

  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 79 Abs 3 S 1 OWiG, § 80 Abs 1 OWiG, § 344 Abs 2 S 2 StPO
    Rechtsmittel gegen Bußgeldurteil bei Verweigerung eines Mund-Nasen-Schutzes in der Hauptverhandlung

  • bussgeldsiegen.de

    Bußgeldurteil bei Verweigerung eines Mund-Nasen-Schutzes in Hauptverhandlung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtsmittel gegen Bußgeldurteil bei Verweigerung eines Mund-Nasen-Schutzes in der Hauptverhandlung

  • rechtsportal.de

    Rechtsmittel gegen Bußgeldurteil bei Verweigerung eines Mund-Nasen-Schutzes in der Hauptverhandlung

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    OWi: Entbindung wegen Maskenweigerung in der Hauptverhandlung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2023, 363
  • NZV 2023, 185
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 06.02.2018 - 3 StR 426/17

    Unzulässigkeit der Revision des Nebenklägers (Unzulässigkeit der Bezugnahme auf

    Auszug aus KG, 02.08.2022 - 3 Ws (B) 196/22
    Ohne dass es hierauf noch ankäme, erlaubt sich der Senat den Hinweis, dass Verweise auf Anlagen, Aktenbestandteile oder Schriftsätze den strengen Darstellungserfordernissen der Rechtsbeschwerde nicht genügen (vgl. BGH NStZ-RR 2018, 153; NStZ 2007, 166; Senat, Beschluss vom 5. Januar 2021 - 3 Ws (B) 330/20 - [juris]; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO 65. Aufl., § 344 Rn. 21; § 345 Rn. 14; MüKo-StPO/Knauer/Kudlich, § 344 Rn. 114, 117), weshalb ihr Inhalt als nicht geschrieben zu behandeln ist.
  • KG, 05.01.2021 - 3 Ws (B) 330/20

    Zulässigkeit einer Bezugnahme auf Anlagen in Rechtsbeschwerdebegründung

    Auszug aus KG, 02.08.2022 - 3 Ws (B) 196/22
    Ohne dass es hierauf noch ankäme, erlaubt sich der Senat den Hinweis, dass Verweise auf Anlagen, Aktenbestandteile oder Schriftsätze den strengen Darstellungserfordernissen der Rechtsbeschwerde nicht genügen (vgl. BGH NStZ-RR 2018, 153; NStZ 2007, 166; Senat, Beschluss vom 5. Januar 2021 - 3 Ws (B) 330/20 - [juris]; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO 65. Aufl., § 344 Rn. 21; § 345 Rn. 14; MüKo-StPO/Knauer/Kudlich, § 344 Rn. 114, 117), weshalb ihr Inhalt als nicht geschrieben zu behandeln ist.
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